Zivilrecht
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Was ist Zivilrecht ?
Das Zivilrecht regelt anders als das öffentliche Recht die Rechtsbeziehungen zwischen verschiedenen Rechtssubjekten (natürlichen oder juristischen Personen) auf der Grundlage der Gleichordnung und Gleichberechtigung. Es gibt anders als im öffentlichen Recht kein Über- und Unterordnungsverhältnis. Der Begriff Zivilrecht stammt von dem lateinischen Begriff "ius civile" ab, der ursprünglich das Recht der freien römischen Bürger im Gegensatz zum auch für Fremden geltenden Recht ("ius honorarium") bezeichnete.
Oft werden die Begriffe Zivilrecht, bürgerliches Recht und Privatrecht sowohl im allgemeinen als auch im juristischen Sprachgebrauch synonym, also mit gleicher Bedeutung benutzt.
Das Ziel des Zivilrechts
Das Zivilrecht befindet sich an der Schnittstelle von Wirtschaft und Recht. Die Tätigkeit des Rechtsanwalts steht hier in besonderem Maße unter ökonomischem Blickwinkel: Es kommt oft weniger darauf an, Recht zu bekommen, als darauf, wirtschaftliche Ziele auf juristischem Weg zu erreichen.Jedes juristische Handeln ist darum auch auf seinen ökonomische Sinn zu untersuchen, jedem Handeln muss eine Kosten-Nutzen-Analyse vorangehen.
Hier finden Sie Zivilrecht in Deutschland.
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